Die Abgasuntersuchung (AU) sowie die Hauptuntersuchung (HU) sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und werden in regelmäßigen Intervallen durchgeführt. Nehmen Sie diese Termine nicht rechtzeitig war, drohen Verwarn- und Bußgelder.
Wir kümmern uns um die Haupt - und Abgasuntersuchung Ihres Autos.
In unserer Werkstatt werden die Hauptuntersuchung für Benziner sowie Diesel nach §29 StVZO durch eine amtlich anerkannte externe Prüforganisation durchgeführt - dies erspart Ihnen Zeit und den lästigen Weg zur Prüfstelle.
Auf Wunsch unterziehen wir Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung einer sorgfältigen Voruntersuchung. Sollten wir prüfrelevante Mängel feststellen erfahren Sie von uns gleich, mit welchen Reparaturmaßnahmen zu rechnen ist. Natürlich werden alle Reparaturen nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen durchgeführt.
Wann ist die nächste HU/AU fällig?
• Fällig sind die Prüfungen bei einem Neuwagen nach 3 Jahren danach alle 2 Jahre.
• In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie den Termin für die nächste Hauptuntersuchung
Auch auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen, können Sie den nächsten Termin ablesen. Der auf der Plakette oben angegebene Monat und die in der Mitte stehende Jahreszahl stehen für die nächste HU.
Was müssen Sie mitbringen:
• Den Fahrzeugschein im Original (keine Kopie), bei abgemeldeten Fahrzeugen den original Fahrzeugbrief.
• Soll eine Nachuntersuchung durchgeführt werden benötigen wir den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung.